PIANO FOERSTER
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt der Verträge zwischen PIANO FOERSTER (nachfolgend PIANO FOERSTER genannt) und dem Käufer. Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Rücktritt
PIANO FOERSTER kann u.a. vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer mit der Zahlung des Gesamtbetrages oder mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug kommt. Tritt PIANO FOERSTER berechtigt vom Vertrag zurück, kann PIANO FOERSTER einen Pauschalabzug von 20% des Kaufpreises vornehmen, zuzüglich Transportkosten und sonstigen mit der Kaufvertragesabwicklung verbundenen Kosten. Für die Nutzung des Instruments durch den Käufer kann PIANO FOERSTER pauschal 2% pro Monat der Nutzung von dem zurückzugewährenden Kaufpreis abziehen.
§ 3 Lieferung
Sofern Lieferung vereinbart ist, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Lieferung den Betrieb von PIANO FOERSTER verlassen hat. (Eigenlieferung und Spedition)
§ 4 Verjährung
Die Mängelansprüche verjähren bei Neuinstrumenten in zwei Jahren. Bei Klavieren und Flügeln gewährt PIANO FOERSTER freiwillig eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Gefahrübergang. Die fünfjährige Verjährungsfrist gilt nicht für Verschleißteile (z.B. Saiten etc.) an den Instrumenten. Bei gebrauchten Instrumenten verjähren die Mängelansprüche, soweit nicht im Kaufvertrag schriftlich anders vereinbart, in einem Jahr ab Gefahrübergang.
§ 5 Sachmängelhaftung
Liegt ein von PIANO FOERSTER zu vertretener Mangel der Kaufsache vor, ist PIANO FOERSTER nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Nachlieferung berechtigt. Gerät PIANO FOERSTER mit der Mängelbeseitigung / Nachlieferung in Verzug, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden und Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind (entgangener Gewinn, sonstige Vermögensschäden), ist ausgeschlossen, soweit nicht die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verschweigen des Mangels beruht. PIANO FOERSTER haftet nicht für Mängel, die auf eine Nichtbeachtung der dem Kaufvertrag beigefügten Klavierpflegehinweise von PIANO FOERSTER zurückzuführen sind.
§ 6 Fälligkeit der Zahlung / Verzug
Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn nicht im Kaufvertrag anders vereinbart. Ist Ratenzahlung vereinbart, wird die erste Rate sofort fällig, die darauffolgenden Raten jeweils zum 15. des Folgemonats. Kommt der Käufer mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug, wird der Gesamtbetrag fällig.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von PIANO FOERSTER. Bestehen zur gleichen Zeit mehrere Ansprüche gegen den Käufer, verbleibt die gesamte Ware bis zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche im Eigentum von PIANO FOERSTER.
§ 8 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist Schweinfurt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Käufer Kaufmann nach dem HGB ist.